Teil 1
Lizenzbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung von educis Flow an Schulen und Schulträger. Sie werden bei Vertragsschluss zusammen mit dem individuellen Angebot Vertragsbestandteil.
1. Vertragspartner
Anbieter ist Louis Helmle, Im Spöttfeld 60, 79365 Rheinhausen im Breisgau. Kunde ist die im Angebot bezeichnete Schule beziehungsweise ihr Träger. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, öffentliche Stellen und Einrichtungen, nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher.
2. Leistungsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden educis Flow als betriebsbereite Webanwendung über das Internet zur Verfügung und betreibt die dafür nötige Infrastruktur. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation auf eigenen Servern des Kunden besteht nicht.
Das Paket „Essential“ umfasst diese Module:
- Tickets — Defekte Beamer, klemmende Türen, offene Orga-Aufgaben: melden, zuweisen, kommentieren, abschließen — mit Nummer und Verlauf statt Zurufen im Flur.
- Buchungen — iPad-Koffer, Musikanlage, Fachräume verbindlich reservieren. Doppelbuchungen sind technisch ausgeschlossen, auch wenn zwei Personen gleichzeitig klicken.
- Kalender: Unterrichtsplanung — Klassenarbeiten, Tests, Konferenzen und Ausflüge an einer Stelle. Der Planungsassistent zeigt freie Termine je Klasse und warnt vor Häufungen — bevor der Termin steht.
- Kalender: Schul- und persönliche Termine — Alle schulweiten Termine in Monats-, Wochen- und Listenansicht, dazu persönliche Einträge, die nur Sie sehen. Ferien und Feiertage sind eingeblendet.
- Aufsichten — Pausenaufsichten als wiederkehrende Wochenpläne, Vertretungen inklusive. Jede Lehrkraft sieht ihre eigenen Aufsichten; der Gesamtplan lässt sich sauber ausdrucken.
- Infoboard — Das schwarze Brett der Schulleitung: Beiträge anheften, mit Ablaufdatum versehen und bei Bedarf Lesebestätigungen einsammeln.
- Aufgaben — Persönliche Listen und geteilte Listen für Fachschaften oder Projektgruppen, mit Fälligkeit, Zuständigkeit und Markierung überfälliger Aufgaben.
Unabhängig vom Paket und ohne Aufpreis enthalten sind: Verwaltungsbereich, CSV-Import, Stundenplan, Benachrichtigungen, Übersichtsseite.
Das Paket „Komplett“ umfasst zusätzlich die folgenden Module. Module, die als „in Entwicklung“ gekennzeichnet sind, werden im Laufe der Vertragslaufzeit ohne Aufpreis freigeschaltet; ein Anspruch auf einen bestimmten Fertigstellungstermin besteht nicht. Der Kunde kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ein bei Vertragsschluss als in Entwicklung ausgewiesenes Modul nicht innerhalb von zwölf Monaten bereitsteht; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zeitanteilig erstattet.
Stand heute ist kein Modul als „in Entwicklung“ gekennzeichnet — sämtliche hier aufgeführten Module sind in Betrieb.
- Sprechstunden — Elternsprechtage planen und Termine über einen geschützten Link buchen lassen — ohne Elternkonten und ohne Listen im Sekretariat.
- AG-Projekte — Arbeitsgemeinschaften ausschreiben, Schülerwünsche per Link oder QR-Code einsammeln und Plätze nach Wunschreihenfolge automatisch zuteilen.
- Lehrmittel — Bestand an Schulbüchern führen — Magazin und Bücher in Schülerhand getrennt — und daraus den Bedarf für das kommende Schuljahr samt Bestell-Liste rechnen.
- Dateiablage — Formulare, Protokolle und Konzepte an einem Ort — mit Ordnern, Papierkorb und einer Suche, die auch IM INHALT von PDF- und Word-Dateien findet. Auf dem eigenen Server, nicht bei einem Cloud-Anbieter.
- Lob & Preis — Zeugnislob und Fachpreise der Abschlussklassen: Die Klassenleitungen schlagen mit Begründung vor, die Konferenz beschließt, am Ende steht die Urkundenliste zum Drucken und als Tabelle.
- Formulare — Krankmeldung, Dienstreiseantrag, Raumänderung: Die Schulleitung legt die Felder fest, das Kollegium füllt aus, die zuständige Person sieht die Eingänge und hakt sie ab — mit Rückmeldung und CSV-Ausgabe.
- Materialien — Unterrichtsmaterial und Fachschaftssammlungen strukturiert bereitstellen und wiederfinden.
- Protokolle — Konferenz- und Sitzungsprotokolle erstellen, freigeben und dauerhaft auffindbar ablegen.
- Experten — Verzeichnis von Ansprechpersonen und außerschulischen Partnern für Projekte und Vorhaben.
3. Nutzungsrecht
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, educis Flow für die Organisation des eigenen Schulbetriebs zu nutzen. Die Zahl der Benutzerkonten ist innerhalb der vereinbarten Größenstaffel nicht begrenzt.
Nicht gestattet sind insbesondere:
- die Überlassung der Anwendung an Dritte, etwa an andere Schulen, gegen Entgelt oder unentgeltlich
- das Weitergeben von Zugangsdaten an Personen außerhalb der eigenen Einrichtung
- automatisierte Zugriffe, systematisches Auslesen von Daten und Belastungstests ohne vorherige Abstimmung
- Versuche, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder auf Daten anderer Schulen zuzugreifen
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Abmahnung sperren.
Für die Dateiablage gelten zwei Grenzen, die die Anwendung selbst durchsetzt: Eine einzelne Datei darf höchstens 25 MB groß sein, und das Speicherkontingent der Schule beträgt je nach Größenstaffel 5 GB (Staffel S) bis 40 GB (Staffel XL). Wird das Kontingent erreicht, weist die Anwendung weitere Uploads ab, bis die Schule Platz schafft; vorhandene Dateien bleiben zugänglich. Der Anbieter kann das Kontingent einer Schule auf Anfrage heraufsetzen.
4. Testphase
Vor einem kostenpflichtigen Vertrag kann der Kunde educis Flow 30 Tage lang im Umfang des Pakets „Komplett“ unentgeltlich testen. Die Testphase endet automatisch; sie geht nicht in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Zahlungsdaten werden dafür nicht erhoben. Daten, die während der Testphase erfasst wurden, bleiben bei einem anschließenden Vertragsschluss erhalten.
5. Preise, Laufzeit und Zahlung
Es gelten die Preise der Preisübersicht. Maßgeblich ist die Zahl der aktiven Konten von Lehrkräften und Verwaltung bei Vertragsschluss. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die genannten Beträge sind Endpreise.
- Die Laufzeit beträgt wahlweise 12, 24 oder 36 Monate und beginnt mit der Freischaltung.
- Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Der Anbieter erinnert 90, 60 und 30 Tage vor Ablauf an die auslaufende Laufzeit.
- Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus per Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. Der Anbieter kann den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen sperren; die Daten bleiben dabei erhalten.
- Wächst das Kollegium während der Laufzeit in die nächste Größenstaffel, wird die Differenz erst zur nächsten Verlängerung berechnet.
6. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Anbieter betreibt educis Flow mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, sagt jedoch bewusst keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail angekündigt.
Support erfolgt per E-Mail an info@educis.de. Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen beantwortet, Störungen des laufenden Betriebs vorrangig. Sicherheits- und Fehlerbehebungen sowie funktionale Weiterentwicklungen sind im Preis enthalten.
7. Pflichten des Kunden
- Der Kunde benennt eine administrative Ansprechperson und hält deren Kontaktdaten aktuell.
- Der Kunde verwaltet die Konten seiner Einrichtung eigenverantwortlich und entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugang.
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingestellten Inhalte rechtmäßig sind und er zur Verarbeitung der eingegebenen personenbezogenen Daten berechtigt ist.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; ein Verdacht auf Missbrauch ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
8. Datenschutz
Hinsichtlich der Daten, die der Kunde in educis Flow verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Vor Beginn der Verarbeitung schließen die Parteien den unter Teil 2 abgedruckten Vertrag zur Auftragsverarbeitung; er ist Bestandteil dieses Vertrags.
9. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter gewährleistet, dass educis Flow die im Angebot beschriebene Beschaffenheit aufweist. Eine Gewähr für Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen; ebenso wenig für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Lizenzgebühr. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10. Kündigung und Datenrückgabe
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ihr geht eine schriftliche Abmahnung mit einer Frist von 14 Tagen voraus, sofern der Grund behebbar ist.
Nach dem Ende der Laufzeit bleibt der Zugang noch 14 Tage lang lesend bestehen; Eingaben und Änderungen sind in dieser Zeit nicht mehr möglich. Danach wird der Zugang gesperrt. Eine abgelaufene Testphase endet ohne diese Frist. Die Daten bleiben in beiden Fällen erhalten — für ihre Löschung gilt der nächste Absatz.
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden 30 Tage lang einen Export seiner Daten in einem gängigen Format bereit. Danach werden sämtliche Daten des Kunden vollständig gelöscht.
11. Änderungen der Anwendung
Der Anbieter darf educis Flow weiterentwickeln, insbesondere um Sicherheitslücken zu schließen, Fehler zu beheben und Funktionen zu ergänzen. Entfällt eine für den Kunden wesentliche Funktion ersatzlos, wird der Anbieter dies drei Monate vorher ankündigen; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen und erhält im Voraus gezahlte Beträge zeitanteilig zurück.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.